Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die kompletten Gutachterkosten nach § 249 BGB. Für Sie entstehen keine Kosten. Bei anderen Fällen (z.B. Wertgutachten für Verkauf) erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.
In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 2 bis 5 Werktagen nach Begutachtung. In dringenden Fällen ist auch eine schnellere Bearbeitung möglich.
Ja! Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen. Lassen Sie sich nicht zu einem Versicherungs-Partner drängen.
Flexibel – bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder bei mir in Hamm. Bei nicht fahrtauglichen Fahrzeugen komme ich selbstverständlich zu Ihnen.
Ja. Alle meine Gutachten sind gerichtsfest und werden von Versicherungen und Gerichten anerkannt. Sie enthalten alle relevanten Positionen: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und Wiederbeschaffungswert.

